Es kommt auf die Ausprägung der Beschwerden an und inwieweit bereits Strukturänderungen z.B. im Bereich der Wirbelsäule stattgefunden haben, d.h. wie chronifiziert die Haltungsschäden bereits sind. In der Regel profitieren die meisten Patientinnen von einer Brustverkleinerung mit einer deutlichen Besserung ihrer Symptome.
Der Verlust der Stillfähigkeit nach einer Brustverkleinerung gehört zu den potentiellen Risiken dieser Operation, auch wenn dies nur in seltenen Fällen auftritt. Die Risikowahrscheinlichkeit variiert mit dem Ausmass der Strecke, die die Brustwarzen nach oben versetzt werden müssen, also je grösser diese Strecke umso grösser das Risiko.
Es gibt verschiedene, von den jeweiligen Kliniken oder Praxen abhängige, Verfahrensweisen, wer die Kosten von eventuell notwendigen Nachkorrekturen, ausserhalb von medizinischen Indikationen, übernimmt. Bei uns wird dies sehr variabel geregelt. Dies bedeutet in den meisten Fällen, dass die entstehenden Aufwendungen von der Artemedic getragen werden.
Es gibt leider keine Faustregel. Die Krankenkassen entscheiden die Kostenübernahme von Fall zu Fall. Entscheidend ist die Annahme, ob es sich um eine medizinische Indikation handelt. Also, wenn zusätzliche Beschwerden bestehen (z.B. Haltungsschäden, Hautveränderungen etc.), die ärztlich behandelt werden müssen, dann gibt es in der Regel keine Probleme.
Der stationäre Aufenthalt dient bei grossen Operationen, zu denen eine Brustverkleinerung gehört, zur unmittelbar postoperativen Beobachtung und damit zur grösstmöglichen Sicherheit unserer Patientinnen. Bei möglichen kleinen und grossen Problemen kann dadurch sofort fachkundig eingeriffen und somit der weitere Heilungsverlauf günstig beeinflusst werden. Gleichzeitig kann jede Patientin sich in der Klinik besser als zu Hause von der Operation erholen.
Die Verkleinerung einer Brustwarze erfolgt auf ähnliche Weise wie man einen Kreis aus Papier verkleinert. Es wird der überschüssige und oft unregelmässige Rand der Brustwarze kreisförmig entfernt und die entstehende Wunde wieder vernäht. Bleibende Sensibilitätstörungen sind dabei ein potentielles Risiko, treten aber nur in sehr seltenen Fällen auf.
Der Unterschied zwischen den einzelnen Schnittführungen ist für den Betrachter natürlich in der Länge und in der Lage der resultierenden Narben zu sehen. Zusätzlich "verstecken" sich dahinter auch noch unterschiedliche Techniken der Brustverkleinerung. Am meisten wird wohl der Schnitt um die Brustwarze und zusätzlich von der Brustwarze senkrecht zur Unterbrustfalte angewendet, mit der entsprechenden Technik. Damit lassen sich die meisten Brustverkelnerungen durchführen, aber eben nicht alle. Welche Technik und welche Schnittführung zur Anwendung kommt, müsste zunächst in einem persönlichem Gespräch geklärt werden, bei uns kostenlos und unverbindlich.
Frage gestellt von Angel
Es gibt einige Möglichkeiten auffällige Narben zu korrigieren, welche zur Anwendung kommt, hängt von der jeweiligen Narbe selbst ab. Eine Beratung dahingehend lässt sich nur nach Augenschein vornehmen, d.h. kommen Sie doch einfach in unsere kostenlose und unverbindliche Beratung.
Frage gestellt von maya
Diese Frage kann leider so nicht beantwortet werden. Ob eine Straffung mit oder ohne Verkleinerung sinnvoll ist, hängt von Faktoren ab, die nur bei einer persönlichen Vorstellung beantwortet werden können. Kommen Sie doch vorbei, unverbindlich und kostenlos.
Frage gestellt von lean
Eine Brustverkleinerung macht bei jungen Frauen dann einen Sinn, wenn das Grössenwachstum der Brüste abgeschlossen ist. Dies ist in der Regel mit Abschluss der Pubertät der Fall, also durchschnittlich um das 16. Lebensjahr herum. Mit 18 Jahren wäre diese Operation sicherlich möglich. Voraussetzung ist allerdings eine ausführliche Beratung und Untersuchung beim Facharzt.
Frage gestellt von Tini
Wiederholte Brustverkleinerungen sind operationstechnisch in der Regel kein Problem. Ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von der gegebenen oder nicht gegebenen medizinischen Indikation ab. Dies müsste vorher abgeklärt werden.
Frage gestellt von cinzja
Um Angst und Ungewissheit vor solchen Operationen zu minimieren, wäre wahrscheinlich der erste Schritt, eine ärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen. In diesem Gespräch können Erfolgsaussichten, Risiken und viele andere Fragen ausführlich besprochen werden. Vielleicht fällt dann die Entscheidung dafür oder dagegen leichter. In der Artemedic ist diese Erstberatung kostenlos und unverbindlich.
Frage gestellt von Lara
Die Krankenkasse zahlt nur bei medizinischer Notwendigkeit einer Operation. Dies muss durch einen ärztlichen Bericht dargestellt werden und wird dann von der Kasse entschieden. Erster Schritt wäre also ein ärztliches Beratungsgespräch, für das wir uns natürlich empfehlen, bei dem die Details besprochen werden könnten.
Frage gestellt von DRO
Die Entscheidung, ob eine Krankenkasse die Kosten für eine Brustvergrösserung übernimmt, hängt von vielen Faktoren ab, u.a. auch von der Frage eines bestehenden Übergewichtes. Je nach Ausprägung kann es bedeuten, dass der Vetrauensarzt eine Kostenübernahme mit Verweis auf das Übergewicht nicht empfiehlt. Bei der Brustverkleinerung bleibt es immer eine Einzelfallentscheidung, zu der auch andere Faktoren kommen, wie eben z.B. körperliche Beschwerden im Hals-/Rückenbereich, die mit anderen Massnahmen nicht beherrschbar sind.
Frage gestellt von Hada
Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten für eine Brustverkleinerung, wenn sich ein medizinisches Problem ergibt. Das können Schmerzen sein im Bereich der Wirbelsäule, das können z.B. auch entzündliche Hautveränderungen in der Brustumschlagfalte sein. Dies wird durch einen Vertrauensarzt beurteilt und bewertet. Dazu bedarf es, dass vorgängig ein Kostengutsprachegesuch gestellt wird. Dies können wir für Sie erledigen, wenn es einen entsprechenden Grund gibt. Sie müssten dafür einen Termin in der Sprechstunde vereinbaren, um Ihren Befund anzuschauen und mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen.
Frage gestellt von sunny
Nach unserer Erfahrung wird von den Krankenkassen zunächst der Abbau des Übergewichtes gefordert, mindestens nachgewiesene ernsthafte Bemühungen dazu. Dann hängt es immer von der Beurteilung durch den jeweiligen Vertrauensarzt ab. Auch Ihr Versicherungsvertrag spielt eine Rolle, welche Leistungen eingeschlossen sind. Am besten Sie nehmen einfach Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und erkundigen sich.
Frage gestellt von Flower